Auswahlprüfungen

Alle Bewerber/innen müssen sich einer Auswahlprüfung unterziehen. Die genauen Termine entnehmen Sie bitte der Seite Aktuelles.

Aufnahme in das erste Schuljahr der BFS

  • Bei erster Fremdsprache Englisch und Französisch:1. Übersetzung aus der ersten Fremdsprache2. Übersetzung in die erste Fremdsprache
  • Bei erster Fremdsprache Spanisch:Prüfung in Deutsch

Aufnahme in das zweite Schuljahr der BFS

  • Übersetzung in die gewählte erste Fremdsprache zum Nachweis der allgemeinen Sprachkenntnisse
  • Übersetzung aus der gewählten zweiten Fremdsprache zum Nachweis der allgemeinen Sprachkenntnisse
  • Übersetzung aus der ersten Fremdsprache zum Nachweis fachbezogener Grundkenntnisse

Aufnahme in das erste oder zweite Schuljahr der FAK

  • Übersetzung von der ersten Fremdsprache ins Deutsche (30 Minuten)
  • Übersetzung eines deutschen Textes in die erste Fremdsprache (30 Minuten)
  • Übersetzung aus der zweiten Fremdsprache ins Deutsche (30 Minuten)Dieser Feststellungsprüfung für die zweite Fremdsprache müssen sich Bewerber/innen
    ohne BFS-Abschluss, die gleich in das zweite Jahr der FAK eintreten wollen, zum Nachweis
    der ausreichenden Kenntnisse in der gewählten Zweiten Fremdsprache unterziehen, oder wenn
    kein Nachweis der ausreichenden Kenntnisse in Form eines deutschen Abiturzeugnisses vorliegt.