Aufnahmevoraussetzungen für die Berufsfachschule Aufnahme in das erste Schuljahr der BFS
Aufnahme in das zweite Schuljahr der BFS
Sprachenvorkenntnisse? Wenn Sie eine der folgenden Sprachen als erste Fremdsprache wählen möchten …
… und eine der folgenden als zweite Fremdsprache …
Für die Wahl ihrer Fachgebiete sind keinerlei Vorkenntnisse erforderlich. |
Nachweis von Deutschkenntnissen
Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben durch ein Zeugnis ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen.
Als Nachweise werden folgende Prüfungen akzeptiert:
- Das Goethe-Zertifikat C1 des Goethe-Instituts ab Note „gut = 2“, das Goethe-Zertifikat C2: Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) genügt ohne besonderen Notennachweis.
- Die DHS (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) C1 ab Niveaustufe DSH 2.
Die DSH ist auch die Abschlussprüfung des Kurses „Qualifizierungsstufe II“ C1 der „Deutschkurse für Ausländer“, Adelheidstr. 13b, 80798 München. - Die DSPC (Deutsche Sprachprüfung II) C1-C2 des „Sprachen und Dolmetscher Instituts“ (SDI) in der Baierbrunner Straße 28, 81379 München.
- Der erfolgreiche Abschluss des „Studienkollegs“
- Die Prüfung TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) (B2-C1) kann im Ausland oder an einem deutschen Testzentrum abgelegt werden, ab Niveaustufe 4 in allen vier Teilfertigkeiten. Näheres bei TANDEM München e.V., Internationale Sprachschule, Kurfürstenpl. 5, 80796 München.
- Hat eine Bewerberin / ein Bewerber einen anderen Nachweis als die oben genannten, muss die ausgebende Stelle bestätigen, welcher Stufe im Europäischen Referenzrahmen der Nachweis entspricht.
Für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse ist die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pündterplatz 5, 80803 München, Tel. 089/383849-0 zuständig.