Fachakademie

Aufnahmevoraussetzungen für die Fachakademie

Aufnahme in das erste Schuljahr der FAK

  • Allgemeine Hochschulreife oder Fachhochschulreife oder
  • Mittlerer Schulabschluss und die erfolgreiche Teilnahme an der Abschlussprüfung BFS für Fremdsprachenberufe
  • Alle Bewerber/innen müssen sich einer Auswahlprüfung unterziehen.

Aufnahme in das zweite Schuljahr der FAK

  • Absolventen/innen der BFS oder andere Bewerber/innen mit entsprechenden Vorkenntnissen können bei Bestehen der Auswahlprüfung in das zweite Studienjahr der FAK eintreten.
  • Einer Feststellungsprüfung zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in der gewählten zweiten Fremdsprache müssen sich alle Bewerber unterziehen, die keinen BFS-Abschluss haben, oder wenn kein Nachweis ausreichender Kenntnisse in Form eines deutschen Abiturzeugnisses vorliegt.

Nachweis von Deutschkenntnissen

Bewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben durch ein Zeugnis ihre Deutschkenntnisse nachzuweisen.

Als Nachweise werden folgende Prüfungen akzeptiert:

    • Das Goethe-Zertifikat C1 des Goethe-Instituts ab Note „gut = 2“,
      das Goethe-Zertifikat C2: Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP) genügt ohne besonderen Notennachweis.
    • Die DHS (Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang) C1 ab Niveaustufe DSH 2.Die DSH ist auch die Abschlussprüfung des Kurses „Qualifizierungsstufe II“ C1 der „Deutschkurse für Ausländer“, Adelheidstr. 13b, 80798 München.
    • Die DSPC (Deutsche Sprachprüfung II) C1-C2 des „Sprachen und Dolmetscher Instituts“ (SDI) in der Baierbrunner Straße 28, 81379 München.
    • Der erfolgreiche Abschluss des „Studienkollegs“
    • Die Prüfung TestDaF (Test Deutsch als Fremdsprache) (B2-C1) kann im Ausland oder an einem deutschen Testzentrum abgelegt werden, ab Niveaustufe 4 in allen vier Teilfertigkeiten.
      Näheres bei TANDEM München e.V., Internationale Sprachschule, Kurfürstenpl. 5, 80796 München.
    • Hat eine Bewerberin / ein Bewerber einen anderen Nachweis als die oben genannten, muss die ausgebende Stelle bestätigen, welcher Stufe im Europäischen Referenzrahmen der Nachweis entspricht.

Für die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse ist die Zeugnisanerkennungsstelle für den Freistaat Bayern, Pündterplatz 5, 80803 München, Tel. 089/383849-0 zuständig.