Prüfungen FAK

Die Staatliche Prüfung für Übersetzer findet nach dem erfolgreichen Abschluss des dritten Ausbildungsjahres der Fachakademie (FAK3) statt.

Prüfungstermine:

  • schriftliche Prüfung im Mai
  • mündliche Prüfung im Juli

Die beiden Prüfungskomponenten sind:

  • schriftliche Prüfung in der ersten Fremdsprache
  • mündliche Prüfung in der ersten Fremdsprache

Die Teilnahme an der Staatlichen Prüfung für Dolmetscher setzt das Bestehen der Übersetzerprüfung voraus und findet in der gleichen Woche wie die mündliche Übersetzerprüfung im Juli statt.

Die drei Prüfungskomponenten sind:

  • Konsekutivdolmetschen in die erste Fremdsprache
  • Konsekutivdolmetschen aus der ersten Fremdsprache
  • Verhandlungsdolmetschen
Prüfungen an der FAK

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Staatliche Prüfung für Übersetzer

Staatliche Prüfung für Dolmetscher