Dolmetschen (FAK)

Dolmetschvarianten

Als Sprachmittler gewährleisten Dolmetscher die Kommunikation zwischen Angehörigen
unterschiedlicher Sprachen und Kulturen. Sie sind für die mündliche Übertragung
eines gesprochenen Textes in eine andere Sprache zuständig. Ihre Aufgabe ist das
sprachlich und fachlich korrekte Vermitteln von gesprochenen Inhalten unter
Berücksichtigung der kulturspezifischen Konventionen ihrer Arbeitssprachen.

Die wichtigsten Erscheinungsformen des Dolmetschens sind:

Simultandolmetschen: Der Zieltext wird vom Dolmetscher
schon hergestellt, während der Ausgangstext noch dargeboten wird. Der Dolmetscher
hört also über Kopfhörer eine Rede oder andere Sprechbeiträge, und mit kurzer
Verzögerung dolmetscht er den Ausgangstext in die andere Sprache für die Zuhörer,
die der Ausgangssprache nicht mächtig sind. Die zeitliche Verzögerung bei der Wiedergabe
beläuft sich auf einen halben, bisweilen ganzen Satz – d.h. Zuhören, Erfassen des Sinns
und Reden erfolgen fast gleichzeitig.

Simultandolmetschen

Konsekutivdolmetschen: Ansprachen und Reden von
unterschiedlich langer Dauer werden nach Abschluss der Originalansprache vom Dolmetscher
frei stehend oder an einem Rednerpult für die Zuhörer in die Zielsprache verdolmetscht.
Als Orientierungshilfe bzw. Gedächtnisstütze dienen dem Dolmetscher die mit Hilfe
einer speziellen Notizentechnik angefertigten Notationen.

Konsekutivdolmetschen

Verhandlungsdolmetschen: Ein Redner spricht, der Dolmetscher
hört zu und verdolmetscht die Passage, die bis zu fünf Minuten lang sein kann, für den
anderen Gesprächspartner in dessen Sprache; dieser Prozess Zuhören – Dolmetschen wiederholt sich.
Der Dolmetscher muss also ständig zwischen Ausgangs- und Zielsprache hin und her wechseln.
Er ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Kommunikation zwischen den einzelnen
Gesprächspartnern und darf sich lediglich Statistiken und Eigennamen notieren.

Verhandlungsdolmetschen

Dolmetscherausbildung am FIM

Auch Übersetzer, die für die schriftliche Übertragung von Texten in andere Sprachen zuständig
sind, werden für das Verhandlungs- oder Gesprächsdolmetschen ausgebildet. Diese Form des
Dolmetschens wird auch in der Übersetzerberufspraxis vorausgesetzt. Verhandlungsdolmetschen
ist somit zwar Bestandteil der Übersetzerausbildung, allerdings nicht Teil der
Staatlichen Prüfung für Übersetzer.

Diejenigen Studierenden, die sich zusätzlich zur Übersetzerausbildung auch in den drei
Hauptformen des Dolmetschens qualifizieren wollen und die Staatliche Prüfung für Dolmetscher
absolvieren möchten, nehmen das entsprechende Ausbildungsangebot bei uns im Hause wahr.
Sie trainieren das schnelle Verstehen, Analysieren, Zuordnen und Gewichten von mündlich
präsentierten Gesprächs- bzw. Redeinhalten. Sie erlernen die Fähigkeit, die verarbeiteten
Informationen sicher und angemessen in der Zielsprache zu präsentieren. Angehende
Dolmetscher müssen die Arbeitssprachen souverän beherrschen lernen und sich schnell
und effizient Kenntnisse über die Themen aneignen können, die zu dolmetschen sind.